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Gastbeitrag über Computer – Versicherung: was genau ist eigentlich versichert?

Wir freuen uns wenn andere Blogger auf uns aufmeksam werden und uns anbieten einen Gastbeitrag zu schreiben. Ein toller Beitrag über Versicherungen für Notebooks erhielten wir heute von Geizkragen. de Wir bedanken uns ganz herzlich.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 30. Juli 2012

 So praktisch die kleinen, leichten Laptops sind, so begehrt sind sie auch bei den jeweiligen Nicht-Besitzern. Ein Laptop wird gerne einmal mitgenommen, egal ob ein Notebook-Schnäppchen oder ein Gerät aus dem gehobenen Preissegment. Hier könnte eine Computer-Versicherung dem Besitzer einigen Ärger ersparen.

 Nicht nur im Falle eines Diebstahls wird unter gewissen Umständen eine Computer-Versicherung das Gerät ersetzen, auch im Falle auftretender Schäden leistet sie Nutzen, denn Sie bleiben handlungsfähig. Eine Computer-Versicherung sorgt dafür, dass Sie als Besitzer nicht bei einem Schaden gezwungen sind, ein neues Gerät anzuschaffen und die Kosten dafür voll zu tragen. In puncto Diebstahl greift natürlich eine Klausel, die mit “Fahrlässigkeit” zu bezeichnen ist. Wenn Sie in einem öffentlichen Raum, einem Restaurant oder in einer Wartehalle Ihr Laptop unbeaufsichtigt stehen lassen, wird die Versicherung nicht für den Verlust einstehen. Sie müssen davon ausgehen, dass Wertgegenstände gestohlen werden, ganze Nebenbranchen leben davon!

Dennoch lohnt sich der Abschluss einer Computer-Versicherung auf jeden Fall, denn ein solch teures Gerät sehen Sie auch als etwas Wertvolles, zu Schützendes an, und Sie wollen sich so gut wie möglich absichern. Sie könnten eine Elektronikversicherung abschließen, die dafür geradesteht, wenn Ihr Laptop “normal” gestohlen wird, aus dem Auto oder aus der Wohnung entwendet wird, ein Schaden also, der nicht durch Eigenverschulden entsteht. Auch eine unachtsame Behandlung, die zu einem Malheur und damit dem Nichtfunktionieren des Geräts führen kann, wie zum Beispiel ein versehentliches Verschütten von Kaffee auf der Tastatur, ist in einer solchen Versicherung abgedeckt.

 Es bestehen gewisse Einschränkungen, denn gerade Laptops, die nicht eindeutig dem Hausrat zugeordnet werden können, fallen bei einigen Versicherungen auch nicht in den direkten Bereich des Versicherten. Das heißt, ein Schaden, der zu Hause an einem Gerät entsteht, wird abgedeckt, während ein Schaden, der auf Reisen entsteht, unter Umständen nicht abgedeckt wird. Hier lohnt sich unbedingt ein genauer Blick auf das Kleingedruckte, wobei die Versicherungen natürlich schon den aktuellen, eben doch häufig mobilen Einsatz von Laptops berücksichtigen und eine universelle Schadensregulierung immer gebräuchlicher wird.

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