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Kleingedruckt(es)

Vergangene Woche diskutierte ich in einem Forum bzgl. einer Änderung, welche am 1. April in Kraft getreten ist und das Thema Kurzzeitkennzeichen behandelt.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 13. April 2015

Ich verwies in dieser Diskussion auf einen Artikel, welchen ich vergangenes Jahr in meinem Kompetenzblock veröffentlicht hatte. Im Kompenzblog schreibe ich über Fachliches, welches ausführlich und zum Teil mit Hilfe diverser Fachabteilungen recherchiert wurde. So auch in diesem Fall.

In der Diskussion bemängelte ich mangelndes Wissen anderer Teilnehmer, was – wie zu erwarten – auf wenig Gegenliebe stieß. Dabei wollte ich – Gott bewahre – niemandem auf die Füße treten. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass sich um solche vermeintlichen Kleinigkeiten – wie die Frage, ob das Auto beim Verkauf abgemeldet werden soll – annähernd kein Vermittler Gedanken macht. Da wird einfach der Weg des geringsten Widerstandes gewählt, den Kunden zur Zulassungsstelle geschickt, mit dem Hinweis, dass er das Auto bitte abmelden möchte. Ohne erkennbaren Grund, geschweige denn Vorteil für den Kunden.

Die Diskussion erinnerte mich an einen „Vorfall“ vor vielen Jahren. Es muss so ungefähr um 2007 herum gewesen sein. Damals zog einer meiner (noch heute) kritischsten Kunden nach Bad Oeynhausen und suchte mich in der Beratungsstelle auf. Er hatte eine ganz bestimmte Frage zu seiner Hausratversicherung, ob diese ihm in einem ganz bestimmten Fall Versicherungsschutz bietet. Ich bejahte das, mit den Worten: „Ohne wenn und aber“.

Wenige Tage später stand dieser Kunde wieder in der Agentur. Mit hochrotem Kopf. Er polterte gleich los. Er habe sich bei der Agentur im Nachbarort erkundigt. Hahnebüchener Unsinn was ich erzählen würde. Eine solche Absicherung gäbe es nicht. Daraufhin habe er in der Fachabteilung angerufen. Die gleiche Aussage. Eine solche Absicherung gäbe es nicht………..

Noch bevor er erneut Luft holte stand mein Organistationsleiter – welcher sich mit meinen Innendienstkraft unterhielt – auf, ging ruhig auf den Kunden zu, legte seine Hand auf dessen Schulter und sagte: „Ich kenne die Aussage bzw. das Problem nicht. Aber sein Sie sicher. Wenn Herr Schlattmeier das sagt, dann passt es. Wenn es einer weiß, dann nämlich er………“

Ich zeigte dem Kunden dann tatsächlich auch die entsprechende Erweiterung in den Versicherungsbedingungen und machte ihm eine Kopie davon. Heute verstehen wir uns blendend und schauen augenzwinkernd auf die Situation zurück.

 

Und Ihr so?

Ein herzlicher Gruß aus Bad Oeynhausen, der Hochbugr des Kleingedruckten

Matthias W. Schlattmeier

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