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Wenn der Unfall selbst verschuldet ist……….

Sie haben den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verschuldet? Sie sind Mitschuld an einem Unfall und haben einen Schaden am eigenen Fahrzeug? Dann dürfte Sie unser zweiter Artikel aus der Kategorie Tipps und Tricks interessieren.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 29. Februar 2012

Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls hat die KFZ Haftpflichtversicherung die sogenannte Regulierungsvollmacht. Dabei hat die Versicherung die Interessen seines eigenen Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der versicherungsnehmer hat keine Möglichkeit, ein Regulierungsverbot zu erteilen. Eine Regulierung führt zur Rückstufung, sofern kein Rabattschutz verinbart wurde.

Kann ich gegen die Rückstufung klagen?

Nach aktueller Rechtsprechung können Sie gegen die Rückstufung klagen. Eine solche Klage hat allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn dem Sachbearbeiter der Versicherung eine offensichtliche Fehlentscheidung nachgewiesen werden kann. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Versicherer nach Vorlage eines Gutachtens zum Unfallhergang und nach Überprüfung der Rechtslage Schadenersatzansprüche des Unfallgegners zur Vermeidung eines Rechtsstreits begleicht.

Was ist, wenn ich mein eigenes Fahrzeug beschädigt habe?

 Wegen Schäden am eigenen Fahrzeug kann ich mich an die eigene Kaskoversicherung wenden. Sofern Sie mit der Regulierung nicht einverstanden sind sieht die Durchführung das sogenannte Sachverständigenverfahren vor, wenn es bei der Regulierung zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens, oder den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden kommt. Sie als Versicherungsnehmer beantragen und benennen dann einen Gutachter. Sie als Versicherungsnehmer fordern den Versicherer auf, seinerseits einen Gutachter zu benennen. Beide Gutachter müssen sich mit dem Schaden auseinandersetzen. Kommt es zu keiner Einigung, muss ein Obergutachter entscheiden. Kommt dieser zu dem ergebnis, dass keine der Partei zu 100% Recht hat, werden die Kosten im Verhältnis geteilt.

Eine Schadenfreie Zeit wünscht Ihre / Eure DEVK Versicherung Bad Oeynhausen

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Kommentare

  1. W.Ruppel sagt:

    Guten Morgen Matthias!
    Super Beitrag!
    Ein paar kleine Anmerkungen und Infos dürfte ich wohl hinzufügen.
    Was ich meinen Auftraggebern(bei unverschuldeten Unfällen) grundsätzlich empfehle einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
    Aus 2 Gründen:
    1.Der Schadensabwicklungs Stress wird enorm verkürzt durch Korrespondenz des Rechtsanwaltes mit der gegnerischen Versicherung.

    2.Das was viele gar nicht wissen. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden bei unverschuldeten Unfällen durch die gegnerische Versicherung getragen.

    Das mit dem Rechtsanwalt ist aber auch empfehlenswert bei selbstverschuldeten Unfällen,die Kosten müsste man dann(sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat)selbst tragen.
    Der Rechtsanwalt würde Ihnen dabei bei allen Fragen der Schadensabwicklung(falls es Meinungsverschiedenheiten gibt),evtl Bußgeld-, Strafsachen(im Zusammenhang mit dem Unfall) zu Seite stehen was in der jetzigen Zeit nicht ohne Bedeutung wäre.

    Manche Kunden kommen zu uns und wollen ein Gutachten erstellt bekommen bei einem Selbstverschuldeten Unfall.
    Ein freier KFZ Sachverständiger darf das Gutachten erst dann erstellen, wenn eine Freigabe der Kaskoversicherung vorliegt. Diese sollte der Kunde vorab mit seiner Versicherung klären.

    Ich wünsche eine Unfallfreie Fahrt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr KFZ Sachverständige
    W.Ruppel

    KFZ Sachverständigen Büro Ruppel
    Web: http://www.gutachter-owl.de

    • Hallo Waldemar, aus meiner täglichen Praxis möchte ich gerne einmal widersprechen. Bei unverschuldeten Unfällen ist es nur selten nötig einen Anwalt einzuschalten. Erfahrungsgemäß geht es reibungslos da der Unfall ja nicht selbst verschuldet ist, und somit „alles klar“ ist.
      Die gegnerische Versicherung hat IMMER großes Interesse jeden Schaden schnellstmöglich abzuwickeln um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Rechtsstreitigkeiten erhöhen die Schadenaufwendungen erheblich was zu dem führt was wir derzeit alle sehr stark beobachten. Preisanstieg der KFZ-Versicherung! Somit zahlt der Kunde -früher oder später- die Kosten indirekt zurück.

      Zudem. Wer entscheidet denn das „der Fall“ „klar“ ist? Du? Und wenn doch nicht? Dann hat Dein Kunde dir große Karte mit dem „A“! Ich habe schon Fälle gehabt die (für mich) sowas von glasklar waren…….. Nur der Anwalt des Verursachers hat das ein weinig anders gesehen. Und plötzlich war alles „Schall und Rauch“

      Die große Keule kann immer noch ausgepackt werden wenn die Versicherung anfängt zu zicken….

      • W.Ruppel sagt:

        Hallo Matthias,
        [Die gegnerische Versicherung hat IMMER großes Interesse jeden Schaden schnellstmöglich abzuwickeln um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.]Wenn das so wäre hätten wir in Deutschland nicht die Firmen wie Control Expert etc…

        [ Rechtsstreitigkeiten erhöhen die Schadenaufwendungen erheblich was zu dem führt was wir derzeit alle sehr stark beobachten. Preisanstieg der KFZ-Versicherung! Somit zahlt der Kunde -früher oder später- die Kosten indirekt zurück.]Das Stimmt indirekt.
        Ein Geschädigter(bei unverschuldeten Unfällen) hat das Recht auf einen Rechtsanwalt und den sollte er auch in Anspruch nehmen. Und wenn die Versicherungen nicht kürzen(die Rede ist von unberechtigten Kürzungen) würden,müßte man auch keinen Rechtsanwalt einschalten.

        [Wer entscheidet denn das “der Fall” “klar” ist? Du?] Ein klares Nein!
        1.Ich werde beauftragt ein Schadensgutachten zu erstellen!
        Das einzige was man dabei unbedingt beachten sollte ist, ob dieser Unfall plausibel ist mit dem angerichteten Schaden(Um Versicherungsbetrugsversuche vorzubeugen).
        Nicht zu klären wer „Schuld“ hat.

        2.Der Kunde soll darüber informiert werden dass Ihm ein Rechtsanwalt zusteht, den Rest sollte dieser schon mit seinem Rechtsanwalt klären. Der Rechtsanwalt wird schon alles in die Wege leiten für den „Fall“ und falls der KD doch Schuld hat wird eben die Rechtsschutzversicherung(oder im Vorfeld durch RA geklärt ob eine besteht) angeschrieben.

        Bei dem vorletzten Satz mit „Schall und Rauch“ gebe ich dir völlig Recht!Nun dafür sind wir keine Rechtsanwälte um das zu entscheiden!Es gibt andere Institutionen die sowas regeln und entscheiden.

        Zur großen Keule, diese soll schön eingepackt bleiben solange alles geklärt werden kann.
        .

        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr KFZ Sachverständige
        W.Ruppel

        KFZ Sachverständigen Büro Ruppel
        Web: http://www.gutachter-owl.de
        Email: [email protected]

  2. Friedrich sagt:

    Echt interessant. Wenn man nach dem Autounfall Schadenersatz haben will ist dies oftmals gar nicht mal so einfach. Auf jeden Fall ist es wirklich unerlässlich alle Schäden genau zu dokumentieren und auch die Schadenshöhe von einem KFZ Sachverständigen begutachten zu lassen. Hierbei ist es sehr sinnvoll einen freien unabhängigen KFZ Gutachter zu wählen und nicht den zu nehmen der im Auftrag der Versicherung arbeitet. Häufig versuchen Versicherungen durch den Einsatz von eigenen Gutachtern die Schäden so niedrig wie möglich zu halten. Man darf nicht vergessen das es sich auch bei Versicherungen um Wirtschaftsunternehmen handelt die nicht gerne hohe Schadenersatzzahlungen leisten. Viele Unfallopfer begehen aber auch noch einen weiteren Fehler und glauben die Polizei sei dazu da die zivilrechtlichen Forderungen zu unterstützen. In der Realität sieht dies aber anders aus. Die Polizei hat lediglich die Aufgabe die Unfallstelle abzusichern, das Unfallgeschehen aufzunehmen und zu überprüfen ob Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorliegen. Zweifellos können auch Polizeibeamte später nach dem Autounfall als Zeuge vor Gericht vernommen werden wenn man Schadenersatz einklagen will aber eine polizeiliche Unfallaufnahme alleine reicht meist nicht aus.

  3. Sayit sagt:

    Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Auch in diesem Falle sollte man auf einen unabhängigen Kfz Gutachter bestehen.

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