Willkommen
auf meinem Blog...
Netzwerke

über den Autor

Autor: Matthias Schlattmeier

Matthias Schlattmeier. Geboren '72, seit 2000 Leiter der DEVK Bad Oeynhausen.
Interessen : Marketing für Versicherungen. Mountainbiken, bevorzugt im Sauerland.

Statistik

0
Unique
Visitors
Powered By

Dämpfer für den Partykönig

Frühmorgendliches Bassgewummer, Schlagerfreuden um Mitternacht oder nachtschwärmerischer Opernsound in Festspiellautstärke stehen ganz oben auf der Hitliste des bundesdeutschen Nachbarschaftsärgers.

Zu dauerhaftem nächtlichem Lärm in Mietshäusern sagt die Rechtssprechung Folgendes: Mieter in einem Mehrfamilienhaus, die trotz vorangegangener Abmahnung die Nachtruhe der Nachbarn durch überlaute Musik wiederholt stören, riskieren eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens.

Im vorliegenden Fall hatte sich der beklagte Mieter wiederholt mit überlauter Musik über das nächtliche Ruhegebot hinweggesetzt. Er wurde abgemahnt, und schließlich wurde ihm nach weiterem Herumlärmen vom Vermieter gekündigt. Das Landgericht Coburg urteilte in einem Beschluss vom 15.04.2008 (Az. 32 S 1/08), die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei dem Vermieter nicht zumutbar.

Sichern Sie sich gegen Rechtsstreitigkeiten in Vermietungsfragen ab – beispielsweise mit der DEVK-Rechtsschutzversicherung speziell für Vermieter, Verpächter und Eigentüme

Popularity: 82% [?]

Share and Enjoy:

Weiter interessante Artikel :

Kommentieren

Schlagwörter
Gallerie