Was, wenn es kracht?
Richtiges Verhalten am Unfallort spart Ärger und Kosten. Polizei, Abschleppdienst, Gutachter, Werkstatt……
Der Schreck sitzt tief. gerade hat es fürchterlich gekracht. Der schwarze BMW, der links abbiegen wollte, steht nun mitten auf der Kreuzung. Direkt in die Beifahrerseite schmiegt sich ein rotes Coupe. Noch bevor die Fahrer etwas benommen aus Ihren Autos steigen, geht an beiden Fahrzeugen der Warnblinker an. Verletzt ist zum Glück niemand. Doch wie geht es jetzt weiter?
Routine gibt es im Falle eines Unfalls nie. Mancher fährt seit 20 Jahren ohne Schaden, und plötzlich scheppert es dann doch. Die Fahrer des schwarzen und roten Autos haben es richtig gemacht. Ein kurzes: “Alles OK bei Ihnen?” zeigt das beide unverletzt sind. Das rufen eines Krankenwagen entfällt somit. Während der eine Fahrer die Unfallstelle absichert, spricht der andere Passanten an die den Unfall offensichtlich gesehen haben.
POLIZEI ODER KEINE POLIZEI? Da beid Fahrzeuge den nachfolgenden Verkehr erheblich behindern und nicht wirklich klar ist wer schuld hat, wird die Polizei gerufen. Wären beide Parteien sich einig, so bräuchte die Polizei nicht gerufen werden. Dann aber ist der Unfall unbedingt schriftlich festzuhalten! Am besten gleich auf dem “Europäischen Unfallbericht”, den Sie bei Ihrer DEVK Versicherung Bad Oeynhausen bekommen. Auch ohne Polizei sollten unbedingt Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Das verhindert spätere Unstimmigkeiten.Ist die Kfz-Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt, so kann diese über den Zentralnotruf der Autoversicherung nachgefragt werden. Die Telefonnummer bekommen Sie bei uns, Ihrer DEVK Versicherung Bad Oeynhausen.
Ist der Unfall nicht eindeutig zu klären, so sollte lieber die Polizei angerufen werden. Sie nimmt den Unfall fachgerecht auf, fertigt Zeichnungen, macht Fotos und befragt mögliche Zeugen. OBACHT! WER TATSÄCHLICH FÜR SCHULDIG BEFUNDEN WIRD, DASS KLÄRT JEDOCH DIE VERSICHERUNG! Innerhalb einer Woche muss der Unfall der eigenen und der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. JE EHER DESTO BESSER! Sofern einen selbst keine Schuld trifft, zahlt die gegnerische Versicherung sämtliche Entschädigungsansprüche! So z.B. auch Anwalthonorar. Bei Schuld oder Teilschuld werden die Kosten anteilig gezahlt.
Um die Höhe des Schadens feststellen zu lassen, hat der Geschädigte Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten jedoch nur, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Hier haben Gerichte die Schadenhöhe bei ca. 700,- Euro festgelegt. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls (Kaskoschaden) bestimmt die Eigene Versicherung den Gutachter.
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