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Matthias Schlattmeier. Geboren '72, seit 2000 Leiter der DEVK Bad Oeynhausen.
Interessen : Marketing für Versicherungen. Mountainbiken, bevorzugt im Sauerland.

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Wie berechnet sich eigentlich Schmerzensgeld?

Wie berechnet sich eigentlich das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall bzw. Unfall und in welcher Höhe steht es dem Geschädigtem eigentlich zu?

Eine klare Berechnungsgrundlage für die Höhe von Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall bzw. Unfall gibt es nicht. Als Anhaltspunkt dient die sog. Schmerzensgeld-Tabelle. In dieser Tabelle sind sehr viele Urteile von Amtsgerichten bis hin zum BGH aufgeführt und zwar zu den verschiedensten Unfällen bzw. Verkehrsunfällen. Die Schmerzensgeld-Tabelle besteht also lediglich aus einer Vielzahl von Urteilen. Entscheidend ist, dass diese Tabellen immer so aufgebaut sind, dass man leicht die Art der Verletzungen des Geschädigten findet. Außerdem sind dort weitere Angaben gemacht, z.B. zu der Minderung der Erwerbstätigkeit, zu bleibenden Schäden, zu schweren Verletzungsfolgen wie etwa bleibende psychische Beeinträchtigungen und des Alters des Geschädigten. Dies sind nur einige Angaben, in der Regel sind es noch mehr.

Wie hoch ist nun aber das Schmerzensgeld bei meinem Unfall bzw. Verkehrsunfall? 

Nun geht es darum, dass die Verletzungsfolgen, die der Geschädigte bei einem Unfall bzw. Verkehrsunfall erlitten hat, mit den Verletzungsfolgen in den Urteilen der Schmerzensgeld-Tabelle verglichen werden.  

Auch als Beifahrer können Sie Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Die Möglichkeit eine Schmerzensgeldtabelle einzusehen gibt es nicht. Hierfür müssen Sie einen Anwalt beauftragen.

Weitere Infos bei uns. DEVK Versicherung Bad Oeynhausen

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