Artikel-Schlagworte: „Haftung“
Wenn der Funke überspringt
Wer Teelichter in seiner Wohnung anzündet, muss nicht zwangsläufig bei einem späteren Schwelbrand dafür haften. Erst wenn man die Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat man für den daraus entsehenden Schaden aufzukommen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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Winterreifenpflicht
Seit dem 29.11.2010 besteht eine generelle Winterreifenpflicht!
Das bedeutet, grundsätzlich darf jeder Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen fahren!
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