Winterreifenpflicht
Seit dem 29.11.2010 besteht eine generelle Winterreifenpflicht!
Das bedeutet, grundsätzlich darf jeder Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen fahren!
Der Begriff Winterreifen umfasst alle M+S Reifen, auch Ganzjahresreifen gehören dazu.
Wird ein Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen angetroffen, ist ein Bußgeld von 40 Euro zu zahlen.
Behindert ein Autofahrer mit Sommerreifen den Verkehr, ist ein Bußgeld von 80 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Wirkt sich die falsche Bereifung auf das Unfallgeschehen aus, kann ein Mithaftungseinwand erfolgen. Dies gilt z.B. auch dann, wenn der Fahrer -mit Sommerreifen zwar Vorfahrt hatte, aber der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können.
Wir empfehlen Ihnen im Winter grundsätzlich reine Winterreifen, spätestens wenn vorhandene Ganzjahresreifen ohnehin erneuert werden müssen.
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