Der Kunde rief am Montag an und bat um Deckungszusage zur bestehenden Rechtsschutzversicherung. Bereits im Dezember hatte es in dem angemieteten Haus einen großen Wasserschaden gegeben, bei welchem das Gäste-WC, das Bad sowie der große Flur in Mitleidenschaft gezogen wurden. Seitdem stockt es an allen Ecken und Enden. Das Bad ist nur noch eingeschränkt zu nutzen, da Handwerker das Mauerwerk aufstemmem mussten und im Rahmen dessen auch die Waschbecken demontierten. Zähneputzen ist seitdem in der Küche angesagt Irgendwann war es dann mit der Geduld der Mieter zu Ende, so dass diese die Miete minderten. Das jedoch fand der Vermieter weniger lustig und beauftragte einen Rechtsanwalt, die volle Miete einzuklagen.
Mein Kunde hatte am 1. August 2014 eine Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung sowie eine Familien-Unfallversicherung abgeschlossen. Über die Rechtsschutz-versicherung hat er nun eine Deckungszusage, den Schaden an seinem Mobiliar, welches auf dem Flur stand, regulierte ich kurzerhand per Scheckvollmacht und auch die Unfallversicherung kam zum Tragen. Seine Frau war auf der Treppe umgeknickt und kopfüber gestürzt. Mehrfacher Bruch des linken Beines verbunden mit einer monatelangen Zwangspause
Ob die Familie nun Glück oder Pech hatte, mag ich nicht beurteilen wollen. Ich bin froh, dass hier nun ein Rad in das andere greift. Kommende Woche habe ich einen Termin zusammen mit dem Sohn, welcher seit wenigen Monaten eine Ausbildungsstelle als Kraftfahrer hat. Thema Berufsunfähigkeit. Lieber Gott…………………:-)
Allen Lesern meines Blogs eine tolle und schadenfreie Zeit wünscht
Matthias W. Schlattmeier
DEVK Versicherung Bad Oeynhausen, dem Schwungrad Europas
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