Was viele nicht wissen, gestohlene Gegenstände aus dem Auto ersetzt die Hausratversicherung, da ein Parkhaus als Gebäude gilt. Somit handelt es sich hierbei um einen Einbruchdiebstahl und der Vertrag muss nicht einmal den zusätzlichen Baustein „Diebstahl aus PKW“ beinhalten.
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Einen herzlichen Gruß schickt Ihnen / Euch
Matthias W. Schlattmeier
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