Nun heißt es, die Kosten im Blick zu haben. Alles was steuerlich relevant ist kam auf den Prüfstand. Einschließlich Versicherungen. Unter anderem habe der Steuerberater dazu geraten, die private Haftpflichtversicherung in die Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Dieses ist für nur wenige Euro im Jahr möglich, so lässt sich wenigstens etwas Geld sparen. Bekanntlich höhlt steter Tropfen den Stein………
Keine gute Idee, aus meiner Sicht. Vom Ansatz her ist dieser Gedanke nachvollziehbar. Jedoch ist der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht oft fest definiert und gilt somit auch für die private Haftpflichtversicherung. Das kann schnell zu eklatanten Deckungslücken führen. Zudem kann es sein, dass der Versicherer im Schadenfall den Vertrag kündigt, so dass man im schlimmsten Fall ohne Schutz dasteht. Weder in der einen, noch in der anderen Haftpflichtversicherung
Sie ist meinem Rat gefolgt und hat beide Verträge unabhängig voneinander bestehen lassen. Braves Mädel 😉
Fragen? Gerne!
Herzlichst
ihr/Euer Matthias W. Schlattmeier
DEVK Versicherung Bad Oeynhausen
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