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Ein Steuerberater, Tücken im Detail und ein braves Mädel……

Manches Mal liegt die Tücke im Detail. So auch, als mich eine langjährige Kundin anruft. Diese kam frisch vom Steuerberater und war nun dabei ihre auferlegten Hausaufgaben zu machen. Seit kurzem hat sie sich ihren eigenen Traum von einem Friseursaloon erfüllt. Ein sehr sehr schicker Laden mit toller und geschmackvoller Ausstattung, dazu in toller Lage!

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 2. Februar 2016

Nun heißt es, die Kosten im Blick zu haben. Alles was steuerlich relevant ist kam auf den Prüfstand. Einschließlich Versicherungen. Unter anderem habe der Steuerberater dazu geraten, die private Haftpflichtversicherung in die Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Dieses ist für nur wenige Euro im Jahr möglich, so lässt sich wenigstens etwas Geld sparen. Bekanntlich höhlt steter Tropfen den Stein………

Keine gute Idee, aus meiner Sicht. Vom Ansatz her ist dieser Gedanke nachvollziehbar. Jedoch ist der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht oft fest definiert und gilt somit auch für die private Haftpflichtversicherung. Das kann schnell zu eklatanten Deckungslücken führen. Zudem kann es sein, dass der Versicherer im Schadenfall den Vertrag kündigt, so dass man im schlimmsten Fall ohne Schutz dasteht. Weder in der einen, noch in der anderen Haftpflichtversicherung

Sie ist meinem Rat gefolgt und hat beide Verträge unabhängig voneinander bestehen lassen. Braves Mädel 😉

 

Fragen? Gerne!
Herzlichst

ihr/Euer Matthias W. Schlattmeier

DEVK Versicherung Bad Oeynhausen

 

 

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