Gestern rief mich eine gute Kundin an, welche aus ihrer Mietwohnung auszog und nun ein wenig Stress mit ihrem alten Vermieter hat. Ihre Katze hat so manches Mal am Türblatt gekratzt als diese raus oder rein wollte. Verständlich, dass der Vermieter den Schaden ersetzt haben möchte. Die Kundin klang ein wenig deprimiert. Ob ich den Schaden nicht “irgendwie hinbiegen” könne. Sie habe bei uns eine private Haftpflichtversicherung, aber vergessen, ihre Katze zu versichern. Und nun das.
Hinbiegen brauche ich hier nix, da Katzen in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind Gerne kann uns der Vermieter die Rechnung schicken. Selbstverständlich bezahlen wir den Schaden!
Das freut die Katze und natürlich unsere Kundin.
Eine schadenfreie Zeit wünscht der Versicherungsblog der DEVK Versicherung Bad Oeynhausen