Vor einigen Monaten schrieb ich einen Artikel über Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und die damit verbundenen Besonderheiten im Schadenfall und deren Regulierung seitens der Versicherer. Schon seit mehreren Wochen beschäftigt mich nun ein ähnlich gelagerter Fall, welcher nicht immer einfach zu erklären ist.
Vor einigen Wochen bemerkte unser Kunde, dass die Fugen zwischen den Fliesen im Keller sich dunkel verfärbten. Es war offensichtlich, dass der Estrich hier irgendwo Wasser aufgesaugt hatte. Da in unmittelbarer Nähe lediglich die Ableitungsrohre durch den Estrich verliefen, lag es nahe, dass eines der Rohre kaputt sein musste. Unser Leckorter war bereits wenige Stunden nach der Schadenmeldung vor Ort und wollte nach der Ursache schauen, was sich als schwieriger herausstellte als vermutet. Das Rohr war voll mit Schmutzwasser, verursacht durch eine Verstopfung im Abwasserrohr, welches nach draußen in den Kanal führt. Mit viel Aufwand wurde versucht, die Verstopfung zu beseitigen – keine Chance! Als einzige Möglichkeit gab es nur noch „tabula rasa“, den Ablauf aufgestemmt und raus mit dem Dreck!
Der Kostenvoranschlag dafür belief sich auf 880 Euro. Aber wer zahlt diesen? Bislang war ja noch nicht klar, ob hier ein Versicherungsschaden vorliegt! Genau genommen wird auch die Leckortung seitens der Versicherungen nicht übernommen, wenn sich herausstellt, dass kein Versicherungsschaden vorliegt, wobei die DEVK hier sehr kulant ist und die Kosten für die Ortung übernimmt. Lange Rede, kurzer Sinn, die Verstopfung musste beseitigt werden, komme was wolle.
Für die weitere Regulierung war es nun wichtig, dass ein Versicherungsschaden vorliegt, also ein kaputtes Rohr, sprich eine physische Beschädigung des Rohres. Die Leckortung brachte recht schnell die Ursache ans Tageslicht. Ein Dichtring schaute deutlich aus einer Anschlussstelle an zwei Verbindungsstücken heraus und verursachte im Zusammenhang mit der Verstopfung offenbar, dass Schmutzwasser nach Außen in den Estrich eindringen konnte.
Somit liegt hier ein Versicherungsschaden für die Trocknung des beschädigten Estrich vor, da Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist, wie es im Versicherungschinesisch so schön heißt. Der Dichtring und die Behebung durch Aufstemmen des Estrichs und „graderücken“ des Rohres ist kein Versicherungsschaden da weder der Dichtring noch das Rohr beschädigt sind und somit ja auch kein Schaden an diesen Gegenständen eingetreten ist!
Das gleiche gilt im übrigen auch z.B. für Dichtringe im Spülbecken oder in der Dusche wie auch für Silikonfugen. An einem Dichtring oder einer Silikonfuge kann durch Wasser kein Schaden entstehen, dahinter, durch das ausgetretene Wasser, sehr wohl. Betrachtet man es kleinkariert würde der Schaden durch die Durchnässung seitens der Gesellschaften (alle Versicherungen verfahren so) ersetzt, abzüglich des Dichtrings oder der Silikonverfugung.
Man(n) könnte nun denken, dass Versicherungen nicht ganz dicht sind. Und ich würde es nicht einmal jemandem Übel nehmen. Ist die Materie -zugegeben- nicht immer ganz einfach zu verstehen.
Fragen? Gerne!
Herzlichst Ihre / Eure DEVK Versicherung Bad Oeynhausen
Matthias Schlattmeier
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