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Ortstermin mit dem Gutachter in Nachbars Garage …….

Eifrige Leser wissen, dass ich den Beruf des Versicherungsvertreters bereits seit 11 Jahren mache. Unzählige Schäden habe ich während dieser Zeit „gewuppt“ und reguliert, einige wenige Schadenmeldungen wurden vom Kunden zurückgezogen oder es wurde niemals eine Rechnung eingereicht, was ich einmal unkommentiert lasse, vergangene Woche hatte ich Premiere. Das erste Mal, dass es zu einem „Ortstermin“ kam um einen Schaden nachzustellen. Was war passiert?

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 27. Februar 2012

Der Versicherungsnehmer meldet einen Schaden. Seine Tochter habe zusammen mit den Nachbarskindern Verstecken gespielt. Und wo verstecken sich Nachbarskinder am liebsten? Genau. In der Garage beim Nachbarn. Und damit auch bloß niemand merkt, dass man sich dort versteckt hat, lässt man natürlich das Garagentor herunter. Dumm nur, wenn davor ein Auto geparkt ist :-)

Das Auto war so „exakt“ geparkt, dass das Garagentor die Bremsleuchte touchierte und diese ins Wageninnere drückte. Somit war die gesamte Heckklappe verzogen und der Kofferaum ließ sich nicht mehr richtig schließen.

Beschädigungen an Fahrzeug sind in der Regel ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Kurz nicht aufgepasst und den Wagen rückwärts gegen einen Poller, einen Baum oder ähnliches gesetzt. Häufig kommt es vor, dass dann versucht wird, diesen Schaden über die private Haftpflichtversicherung eines Bekannten abzuwickeln. Kurz und knapp, unser Kunde hatte eine blütenweise Weste, so dass er dem Ortstermin zustimmte. Der Wagen war exakt geparkt als der Gutachter kam. Dieser brauchte nur einmal das Garagentor schließen um zu sehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Schaden gezahlt, alle zufrieden. Und die Kinder spielen derweil weiter verstecken. Nur nicht mehr in Nachbars Garage 😉

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