Blogartikel
chinese-676644_1280

Paragrafenreiterei, Versicherungschinesisch und kompliziertes mit einem Satz erklärt!

Versicherungen haben mitunter den Ruf, kompliziert zu sein. Viel Kleingedrucktes, viel Versicherungschinesisch.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 6. Juni 2015

Ich habe für mich im Laufe der vergangenen Jahre eine Sprache entwickelt, welche einen Fachbegriff mit maximal einem Satz beschreibt.

Nutze ich z.B. das Wort „Unterversicherungsverzicht“, so sage ich unmittelbar im folgenden Satz: „Das jeder versicherter Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme anstandslos bezahlt wird“. Da kann mein Kunde etwas mit anfangen, das versteht er!

Vergangenen Woche „stolperte“ ich über ein Posting eines Versicherungsmaklers. In seiner Timeline schrieb er: „ Pflege – Habt ihr schon eine Haftpflichtversicherung, welche Euch vor den Ansprüchen des Sozialamt gem. §1601 ff BGB schützt oder müssen wir die Tage sprechen?

WTF, mein erster Gedanke Sozialamt? § sowieso? BGB?

Würde ich nicht tief in der Materie stecken, hätte ich mich sicherlich nicht näher mit dem Posting befasst. So jedoch schaute ich, ob es kommentiert wurde.

Offenbar war ich mit meinen Gedanken nicht alleine. „Das musst Du mal erläutern“ war der erste Kommentar. Der Makler antwortete darauf, dass er dazu gerne mal eine Seminarreihe anbietet. Puh……. Seminarreihe zu § sowieso? Haftpflichtversicherung und Sozialamt? Im Ernst. Wer nimmt freiwillig an einer solchen Seminarreihe teil? Insbesonders wo kein akuter Bedarf besteht? Niemand!

Lasst Euch von Paragrafenreiterei nicht verunsichern und fragt mich gerne, wenn Ihr etwas nicht versteht. Ich erkläre es euch mit maximal einem Satz. Versprochen!

Herzlichst
Ihre/Eure
DEVK Versicherung Bad Oeynhausen

Matthias W. Schlattmeier

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Kommentare

  1. Ich komm auf Dich zu!

Links: